Patienten- und Vorsorgeverfügung
Damit im Ernstfall alles ganz klar geregelt ist
Damit im Ernstfall alles ganz klar geregelt ist
Was passiert eigentlich, wenn Sie selbst oder Ihr (Ehe-) Partner durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der (Ehe-) Partner diese Angelegenheiten regeln, z. B. über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?
Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.
Um Sie auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bestmöglich abzusichern, bieten wir Ihnen Beratung zur Gültigkeit von Patienten- und Vorsorgeverfügung. Ergänzend hierzu gibt Ihnen die Trauerfall-Vorsorge die Möglichkeit, frühzeitig für Ihre Bestattung vorzusorgen.
Eine eindeutig und situationsbezogen formulierte Patientenverfügung sagt dem behandelnden Arzt, was er im Sinne des Patienten tun darf und was nicht. Formulierungen müssen konkret sein, um Gültigkeit zu haben. Um Fehler zu vermeiden, bieten wir Ihnen juristisch geprüfte Vorlage für die Patientenverfügung.
Jeder kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich oder selbstbestimmend regeln zu können. Dann wird ein anderer, im schlimmsten Fall ein komplett Fremder, über das „Ob“ und „Wie“ bezüglich Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden – und das möchte wohl niemand.
Wir bieten Ihnen als kostenfreien Zusatzservice juristisch geprüfte Vorsorgedokumente an, damit Sie Ihren Wunsch nach Selbstbestimmung bis zum Lebensende verwirklichen können. Fordern Sie gleich kostenfrei unsere Vorsorgedokumente an und sichern Sie sich so das gute Gefühl, dass alles gut geregelt ist.
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